Kinder sollen und Jugendliche müssen! Mit der neuen Gemeindeordnung Kinder- und Jugendbeteiligung gestalten

von Udo Wenzl

Die neue Gemeindeordnung in Baden-Württemberg wurde Mitte Oktober im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet. Nun ist es amtlich: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.” Mit dieser Neuerung in der Gemeindeordnung nehmen wir nun auch im Ländervergleich eine Spitzenposition ein.
Die Gemeinden haben die Chance, passgenaue Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Politisch Verantwortlichen der Gemeinden und Städte sollten sich in aller erster Linie erstmal mit der jungen Generation darüber verständigen, was eine gute und auch neue Politik mit und für Jugendliche sein könnte.
Die Weiterentwicklung unserer Gemeinden und Städte sollte gerade mit denen gestaltet werden, die möglicherweise noch sehr lange in der Gemeinde leben sollen und wollen und oft auch leben werden. Manche Jugendliche werden aufgrund von Ausbildung und Studium ihren Lebensraum verlassen. Haben sie jedoch positive Erfahrungen mit ihm gesammelt, besteht durchaus eine große Chance, dass sie auch wieder in die Region zurückkommen wollen.
Gerade die im ländlichen Raum liegenden, meist kleineren Kommunen stehen vor der Herausforderung, Zukunftsperspektiven so zu entwickeln, dass sie auch weiterhin attraktiv für ihre, für alle Bürgerinnen und Bürger und somit auch für die junge Generation sind. Vor allem unter dem Aspekt der demographischen Entwicklung ist daher von geradezu existenzieller Bedeutung, auch den jungen Menschen eine Perspektive zu bieten.
Somit lohnt es sich jetzt, das passgenau Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Nicht nur im ländlichen Raum sondern auch in den Städten und Ballungszentren. Eine kinder- und jugendfreundliche Kommunalpolitik, die Kinder und Jugendliche von Anfang an mit einbezieht, ist ein hierbei der zentrale Ansatz.

Die Gemeindeordnung setzt auf vielfältige Methoden und auf Partizipationsmix!
Der Jugendgemeinderat ist nicht die alleinige Form der Jugendbeteiligung. Vielmehr regt die Gemeindeordnung an, dass geeignete Verfahren der Beteiligung zu einer Jugendvertretung entwickelt werden sollen. Der Jugendgemeinderat stellt eine Form der Beteiligung dar. Auch haben Jugendliche jetzt selbst die Möglichkeit, das Thema auf die Agenda des Gemeinderats zu bringen. Gewinnbringend ist, wenn Jugendliche und Kommunalpolitiker*innen sich gemeinsam darüber verständigen, was ein sinnvoller Weg dahin ist.

Kinder und Jugendliche haben eine Stimme und eine Vorstellung von Zukunft!
Um insbesondere für die junge Generation als Kommune attraktiv zu bleiben, braucht es eine neue und eigenständige Jugendpolitik, die von Anfang an Kinder und Jugendliche aktiv mit einbezieht, bzw. den Raum gibt, dass Kinder und Jugendliche sich aktiv einbringen können. Würde dies geschehen, dann führt es dazu, dass sich die junge Generation von Anfang an als wichtiger Teil der Kommune fühlt und sich mit ihr auch identifiziert. Eigenverantwortung, Mitbestimmung und Mitsprache bieten jungen Menschen die Möglichkeit, ihre besonderen Interessen und Wünsche zu artikulieren und aktiv an der Gestaltung der eigenen Lebenswelt mitzuwirken. Nur so kann es gelingen, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in ein ganzheitliches Konzept einzubinden, damit die Gemeinden und Städten sich zu kinder- und jugendfreundlichen Lebensräumen weiterentwickeln. Und hier geht es nicht nur um Betreuungsangebote für die Kleinsten.

Der Partizipationsblog von Erik Flügge und Udo Wenzl gibt viele Impulse! Erfahrungen und Überlegungen aus der konkreten Arbeit von Erik Flügge und Udo Wenzl sind in diesem Blog zu finden. Auch Impulse und fachliche Einschätzungen von erfahrenen Kolleg*innen, (Ober) Bürgermeistern und Stimmen von Jugendlichen.